Aktuelle Regelungen zum Coronavirus

Das Bayerische Familienministerium hat neue Regelungen für die Betreuung in Kindertagesstätten bekannt gegeben. Dem aktuellen Newsletter des Ministeriums ist Folgendes zu entnehmen:
 

Ausweitung des Testangebots in der Kindertagesbetreuung (nicht eingeschulte Kinder)


Mit Blick auf die weiterhin steigenden Infektionszahlen wird das bereits bestehende Testangebot für nicht eingeschulte Kinder ausgeweitet. Künftig erhalten die Kinder pro Woche drei statt bislang zwei Tests. Hierfür kann bis Jahresende ein zusätzlicher Berechtigungsschein ausgegeben werden. Im Einzelnen gilt Folgendes: 

  • Die Träger von Kindertageseinrichtungen und HPTs sowie Kindertagespflegepersonen sind verpflichtet, den von ihnen betreuten (nicht eingeschulten) Kindern drei Tests auf das Coronavirus pro Betreuungswoche anzubieten.
  • Dieser Pflicht kann nachgekommen werden, indem durch die Ausgabe von Berechtigungsscheinen die kostenlose Abholung von Selbsttests in den Apotheken ermöglicht wird. Das bereits im 425. Kita-Newsletter und im 433. Kita-Newsletter beschriebene Verfahren wird also ausgeweitet.
  • Pro Kind kann die Kindertageseinrichtung/Kindertagespflegeperson im Zeitraum vom 1. September 2021 bis zum 31. Dezember 2021 daher insgesamt vier statt der bislang vorgesehenen drei Berechtigungsscheine ausgeben. Pro Berechtigungsschein erhalten die Familien zehn Selbsttests in der Apotheke.
  • Das bereits genutzte Muster mitsamt der Ausfüllhilfe für die Berechtigungsscheine kann weiterhin verwendet werden. Der ursprünglich vorgegebene Abstand von fünf Wochen zwischen den Ausgaben der Berechtigungsscheine entfällt. Weiterhin notwendig ist die Rückgabe des oberen Teils des Berechtigungsscheins an die Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegeperson, um den nächsten Berechtigungsschein zu erhalten.

Beispiel: Hat ein Kind bzw. haben seine Eltern von seiner bzw. ihrer Kindertageseinrichtung/Kindertagespflegeperson seit September 2021 bereits zwei Berechtigungsscheine erhalten und den oberen Teil des vorherigen Berechtigungsscheins jeweils zurückgegeben, können bis Ende des Jahres zwei weitere Berechtigungsscheine – jeweils nach Rückgabe des oberen Teils – an das betreffende Kind bzw. dessen Eltern ausgegeben werden.  


Bildung fester Gruppen 


Die wirksamste Maßnahme bei Bekämpfung der Pandemie ist – neben der Impfung gegen das Coronavirus – weiterhin die Kontaktreduzierung. Derzeit steht die Krankenhaus-Ampel bayernweit auf Rot. Solange dies der Fall ist, ist die Betreuung der Kinder in festen Gruppen künftig vorgeschrieben. Vollständig geimpfte bzw. genesene Beschäftigte können allerdings gruppenübergreifend tätig werden. Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) wurde entsprechend geändert. Auch der Rahmenhygieneplan wird diesbezüglich zeitnah angepasst. 
 

Ansprechpartner
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Jetzt geschlossen
Öffnungszeiten
Frau Sandra Oelke0911 699 440 61

Kontaktformular

Reference