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Buchungszeiten und Beiträge

Buchungszeiten und Beiträge

Ab 01.09.2024

Sie können die Betreuungszeit Ihres Kindes nach Ihren Wünschen für jeden Wochentag festlegen. Aus Ihren individuellen Zeiten berechnet sich der Hort-Beitrag. In Absprache mit der Leitung sind Zeiten individuell buchbar und monatsweise veränderbar.

Die Mindestbuchungszeit beträgt 4 bis 5 Stunden. Bei uns im Kinderhort gibt es keine festgeschriebene Kernzeit. Wir würden uns jedoch freuen, wenn alle Kinder zwischen 13:00 Uhr - 15:00 Uhr da sind, damit wir mit allen Kindern gemeinsame Aktionen (wie Kinderkonferenzen) veranstalten können.

Buchung pro Tag Beitrag pro Monat Hort
4 bis 5 Stunden 122,00 €
5 bis 6 Stunden 134,00 €
6 bis 7 Stunden 146,00 €
7 bis 8 Stunden 158,00 €
8 bis 9 Stunden 170,00 €
9 bis 10 Stunden 182,00 €
10 bis 11 Stunden 194,00 €

Nebenkosten pro Monat:

  Nebenkosten pro Monat Hort
Spielgeld 8,00 €
Verpflegung 8,00 €
Verbrauchsmaterial 6,00 €
Küchenservice 4,00 €

Nebenkosten pro Tag:

Das Essensgeld beträgt im Hort 3,50 € pro Tag.

Wenn freie Plätze vorhanden sind, kann ein Kind auch innerhalb des Schuljahres aufgenommen werden. Melden Sie sich einfach telefonisch bei uns oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Jetzt geschlossen
Öffnungszeiten
Herr Andreas Rosemann0911 699 440 61

Anmeldungen über die Stadt Oberasbach

Anmeldungen für einen Hort-Platz werden zentral von der Stadt Oberasbach koordiniert.

Hier geht es zum Kita-Portal.

Genauere Infos über das Anmeldeverfahren finden Sie hier.

Häufig gestellte Fragen

Möchten Sie mehr wissen?

Gibt es finanzielle Unterstützung? Besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme?

Auf Anfrage erhalten Sie eine Bestätigung der Kita über die Höhe der anfallenden Elternbeiträge für das Jugendamt. Hier wird geprüft, ob Beiträge ganz oder teilweise übernommen werden können. Regional unterschiedlich können über Jobcenter oder Sozialämter Anträge auf Kostenübernahme z. B. für Verpflegung oder Kosten für Ausflüge gestellt werden.

Wie setzen sich Elternbeiträge zusammen?

Jede Kindertagesstätte legt eine Preisliste mit Grundbeträgen fest - der Beitrag ist somit abhängig von der Preisliste und von den individuellen Buchungsstunden. Hinzu kommen Nebenkosten, die je Einrichtungsart leicht varriieren können: Mittagessen, Spiel-, Getränke-, Service- und Hygienegeld, ggf. Frühstücksgeld.

Alle Beiträge werden zur Monatsmitte abgebucht.

Das Mittagessen kann z.B. bei Erkrankung des Kindes bis zu einer bestimmten Uhrzeit abbestellt werden - somit erfolgt eine taggenaue Abrechnung der Essenskosten.

Können Betreuungskosten steuerlich geltend gemacht werden?

Sie haben die Möglichkeit, die Betreuungskosten steuerlich geltend zu machen. Über unseren zentralen Fachbereich Finanz- und Rechnungswesen erhalten Sie eine Übersicht der tatsächlich bezahlten Kita Gebühren pro Kalenderjahr. Weiterführende Hinweise finden Sie z. B. unter www.stmas.bayern.de/fibel/sf_s160.php

Welche Altersstruktur haben Kindergarten-Gruppen?

Die Betriebserlaubnis umfasst in der Regel die Betreuung von Kindern im Alter von zwei bis drei Jahren bis zum Schuleintritt.

Welche Altersstruktur haben Krippen-Gruppen?

Die Betriebserlaubnis umfasst in der Regel die Betreuung von Kindern im Alter von einem Jahr bis drei Jahre. Nach dem dritten Geburtstag wechseln Krippenkinder im darauffolgenden September in den Kindergarten.

Weitere Fragen
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