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Buchungszeiten und Beiträge

Buchungszeiten und Beiträge

Sie können die Betreuungszeit Ihres Kindes für jeden Wochentag unterschiedlich festlegen.
Die Buchungszeiten richten sich nach Ihren Wünschen. Aus Ihren individuellen Zeiten berechnet sich der Kita-Beitrag.

Die Staffelung der Buchungszeiten und des Kita-Beitrages gestaltet sich wie folgt:

Buchung pro Tag Monatlicher Beitrag Hortkinder
1 bis 2 Stunden 80,00 €
2 bis 3 Stunden 90,00 €
3 bis 4 Stunden 100,00 €
4 bis 5 Stunden 110,00 €
5 bis 6 Stunden 120,00 €
6 bis 7 Stunden 130,00 €
7 bis 8 Stunden 140,00 €
8 bis 9 Stunden 150,00 €
9 bis 10 Stunden 160,00 €
10 bis 11 Stunden 170,00 €
11 bis 12 Stunden 180,00 €
über 12 Stunden 190,00 €

Bei uns im Kinderhort gibt es keine festgeschriebene Kernzeit. Wir würden uns jedoch freuen, wenn alle Kinder zwischen 13:00 Uhr - 15:00 Uhr da sind, damit wir mit allen Kindern gemeinsame Aktionen (wie Kinderkonferenzen) veranstalten können.

 

Nebenkosten pro Monat:

  • 5,00 € Spielgeld
  • 3,00 € Verpflegung 
  • 2,50 € Verbrauchsmaterial 
  • 2,00 € Küchenservice 

 

Nebenkosten pro Tag:

Nimmt Ihr Kind am warmen Mittagessen teil, fallen pro Essen 3,00 € an.

Wenn freie Plätze vorhanden sind, kann ein Kind auch innerhalb des Schuljahres aufgenommen werden. Melden Sie sich einfach telefonisch bei uns oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

Anmeldungen über die Stadt Oberasbach

Anmeldungen für einen Hort-Platz werden zentral von der Stadt Oberasbach koordiniert.

Hier geht es zum Kita-Portal.

Genauere Infos über das Anmeldeverfahren finden Sie hier.

Häufig gestellte Fragen

Möchten Sie mehr wissen?

Gibt es finanzielle Unterstützung? Besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme?

Auf Anfrage erhalten Sie eine Bestätigung der Kita über die Höhe der anfallenden Elternbeiträge für das Jugendamt. Hier wird geprüft, ob Beiträge ganz oder teilweise übernommen werden können. Regional unterschiedlich können über Jobcenter oder Sozialämter Anträge auf Kostenübernahme z. B. für Verpflegung oder Kosten für Ausflüge gestellt werden.

Wie setzen sich Elternbeiträge zusammen?

Jede Kindertagesstätte legt eine Preisliste mit Grundbeträgen fest - der Beitrag ist somit abhängig von der Preisliste und von den individuellen Buchungsstunden. Hinzu kommen Nebenkosten, die je Einrichtungsart leicht varriieren können: Mittagessen, Spiel-, Getränke-, Service- und Hygienegeld, ggf. Frühstücksgeld.

Alle Beiträge werden zur Monatsmitte abgebucht.

Das Mittagessen kann z.B. bei Erkrankung des Kindes bis zu einer bestimmten Uhrzeit abbestellt werden - somit erfolgt eine taggenaue Abrechnung der Essenskosten.

Können Betreuungskosten steuerlich geltend gemacht werden?

Sie haben die Möglichkeit, die Betreuungskosten steuerlich geltend zu machen. Über unseren zentralen Fachbereich Finanz- und Rechnungswesen erhalten Sie eine Übersicht der tatsächlich bezahlten Kita Gebühren pro Kalenderjahr. Weiterführende Hinweise finden Sie z. B. unter www.stmas.bayern.de/fibel/sf_s160.php

Welche Altersstruktur haben Kindergarten-Gruppen?

Die Betriebserlaubnis umfasst in der Regel die Betreuung von Kindern im Alter von zwei bis drei Jahren bis zum Schuleintritt.

Welche Altersstruktur haben Krippen-Gruppen?

Die Betriebserlaubnis umfasst in der Regel die Betreuung von Kindern im Alter von einem Jahr bis drei Jahre. Nach dem dritten Geburtstag wechseln Krippenkinder im darauffolgenden September in den Kindergarten.

Weitere Fragen
Ansprechpartner
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

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Frau Sandra Oelke0911 699 440 61

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